schwören

schwören

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schwö|ren ['ʃvø:rən], schwor, geschworen:
a) <tr.; hat (vor einer Behörde, Institution o. Ä.) ein Gelöbnis ablegen:
einen Eid, den Diensteid, Fahneneid schwören; er hat einen Meineid geschworen.
b) <itr.; hat mit, in einem Schwur, Eid nachdrücklich versichern oder geloben:
der Zeuge musste vor Gericht schwören; sie hat falsch geschworen.
Syn.: einen Eid ablegen.
c) <tr.; hat feierlich, nachdrücklich [unter Verwendung von Beteuerungsformeln] versichern:
sie schworen Rache, Treue; ich schwöre dir, dass ich nichts verraten habe.
Syn.: auf seinen Eid nehmen, beteuern, geloben (geh.), versprechen, zusagen, zusichern.

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schwö|ren 〈V. tr. u. V. intr. 234; hat
1. durch Eid versichern
2. geloben, feierlich versprechen, erklären
● ich kann (darauf) \schwören, dass es sich so verhält ich weiß es genau; ich könnte, möchte \schwören, dass ich ihn gesehen habe ich bin fast sicher ● ich schwöre dir, dass es so ist; einen Eid, den Fahneneid, einen Meineid \schwören; jmdm. ewige Feindschaft, Rache, Tod und Verderben \schwören; einander ewige Freundschaft, Liebe, Treue \schwören; Stein und Bein \schwören 〈umg.〉 fest behauptenfalsch, feierlich, hoch und heilig \schwören ● auf etwas \schwören fest an etwas, an die Wirkung von etwas glauben; auf jmdn. \schwören fest von jmds. Wert überzeugt sein; sie schwört auf dieses Heilmittel 〈umg.〉; bei etwas od. jmdm. \schwören etwas od. jmdn. zum Zeugen anrufen; auf die Bibel \schwören; ich schwöre bei meiner Ehre, Seele, dass ...; bei Gott, bei allen Heiligen, bei allem, was einem heilig ist, \schwören; mit erhobener Hand \schwören ● ein geschworener Anhänger, Feind von jmdm. od. etwas ein unbedingter A., Feind [<mhd. swern, sweri(g)en <ahd. swerien, swerren <germ. *swarjan „Rede stehen, (vor Gericht) aussagen“ <got. swaran „schwören“; zu idg. *suer- „sprechen“]

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schwö|ren <st. V.; hat [mhd. swern, swer(i)gen, ahd. swerian, eigtl. = (vor Gericht) sprechen, Rede stehen]:
1.
a) einen Eid, Schwur leisten, ablegen:
vor Gericht s.;
mit erhobener Hand s.;
auf die Verfassung s.;
falsch s. (einen Falscheid od. Meineid ablegen);
einen Meineid s.;
b) in einem Eid, Schwur versichern od. geloben:
nach der Vernehmung muss der Zeuge s., dass er die Wahrheit gesagt hat;
ich schwöre es [so wahr mir Gott helfe];
ich könnte, möchte s. (ugs.; bin ganz sicher, fest davon überzeugt), dass er es war.
2.
a) nachdrücklich [unter Verwendung von Beteuerungsformeln] versichern; beteuern:
ich schwöre [dir], dass ich nichts weiß;
er schwor bei seiner Ehre, bei Gott, unschuldig zu sein;
b) geloben; [unter Verwendung von Beteuerungsformeln] feierlich versprechen:
sie hat [mir] geschworen, das nie wieder zu tun.
3. <s. + sich> (ugs.) sich etw. ganz fest vornehmen:
er hat sich geschworen, nie wieder zu rauchen.
4. jmdn., etw. (für einen bestimmten Zweck) für am besten geeignet halten:
meine Mutter schwört [in solchen Fällen] auf ihren Kräutertee.

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schwö|ren <st. V.; hat [mhd. swern, swer(i)gen, ahd. swerian, eigtl. = (vor Gericht) sprechen, Rede stehen]: 1. a) einen Eid, Schwur leisten, ablegen: feierlich, öffentlich, vor Gericht s.; mit erhobener Hand s.; auf die Verfassung s.; falsch s. (einen Falscheid od. Meineid ablegen); einen Schwur, Eid, Meineid s.; den Fahneneid, Amtseid s.; b) in einem Eid, Schwur versichern od. geloben: nach der Vernehmung muss der Zeuge s., dass er die Wahrheit gesagt hat; ich schwöre es [so wahr mir Gott helfe] (Eidesformel); ich könnte, möchte s. (ugs.; bin ganz sicher, fest davon überzeugt), dass er es war; ich hätte s. können (ugs.; war fest davon überzeugt), dass heute Donnerstag ist. 2. a) nachdrücklich [unter Verwendung von Beteuerungsformeln] versichern; beteuern: ich schwöre [dir], dass ich nichts weiß; er schwor bei seiner Ehre, bei allen Heiligen, bei Gott, unschuldig zu sein; ich schwöre es bei meinem Augenlicht, dass es wahr ist (Praunheim, Sex 105); b) geloben; [unter Verwendung von Beteuerungsformeln] feierlich versprechen: er hat [mir] geschworen, das nie wieder zu tun; wir schworen uns ewige Treue; du kriegst es mit mir zu tun, das schwör ich dir (ugs.; darauf kannst du dich verlassen). 3. <s. + sich> (ugs.) sich etw. ganz fest vornehmen: da hab' ich mir geschworen ..., das zahl' ich denen heim (M. Walser, Eiche 28); weil der eine sich geschworen hat, nie wieder in ein Flugzeug zu steigen (Grzimek, Serengeti 90). 4. jmdn., etw. (für einen bestimmten Zweck) für am besten geeignet halten: meine Mutter schwört [in solchen Fällen] auf ihren Kräutertee; jeder hat seine eigene Methode, auf die er schwört; sie hält ihn für einen Scharlatan, aber ihr Mann schwört nun mal auf ihn; Ebenso wie bei den Türen schwört Aldra auch bei Fenstern auf das Naturmaterial Holz (Augsburger Allgemeine 29./30. 4. 78, 39). ∙ 5. <Prät. schwur:> Richter des heimlichen Gerichts, schwurt (ihr schwort) auf Strang und Schwert, unsträflich zu sein, zu richten im Verborgnen, zu strafen im Verborgnen (Goethe, Götz V); da fuhr der Sultan auf und schwur in seinem Grimm ... (Wieland, Wintermärchen 2, 1074 f.).

Universal-Lexikon. 2012.

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